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Energieausweis

Energielabel

Informationen zum Energieausweis

Seit 2008 gilt die schrittweise Einführung des Energieausweises, der sich auf die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden bezieht. Wer heute eine Immobilie erwerben oder mieten möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Einblick in den Energieausweis. Für Immobilienbesitzer ist der Energieausweis eine praktikable Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn er weist die energetischen Mängel der Immobilie auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.

Die Verpflichtung, einen Energieausweis bereit zu halten, wird durch die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) 2014 deutlich verschärft.

Bisher galt die Aussage, dass der Verkäufer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis spätestens auf Verlangen vorlegen muss. In der Praxis bedeutete dies häufig, dass weder für zum Verkauf stehende noch für neu zu vermietende Objekte Ausweise vorlagen.

Mit dem novellierten Verordnungstext gibt es nun keinerlei Spielraum für Interpretationen mehr: Es müssen bereits im Vorfeld zwingend Energieausweise vorliegen; ebenso müssen die Energieskalen in Anzeigen ab in Kraft treten der EnEV 2014 angegeben werden …

Im Verordnungstext der EnEv heißt es in §16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, Abs. 1:

„Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon (…) vorzulegen; findet keine Besichtigung statt, hat der Verkäufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon dem potenziellen Käufer vorzulegen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben.“

Welchen Ausweis benötigen Sie als Eigentümer?

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Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der „größere“ Energiebedarfsausweis notwendig.

Eine Ausnahme besteht bei Wohngebäuden aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von ’77 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit.

Wahlfreiheit gilt auch für alle Wohngebäude mir mehr als vier Einheiten.

Denkmalgeschützte Gebäude sind befreit.

Text der 1. Seite außer des 1. Absatzes: Mit freundlicher Unterstützung und Genehmigung von über:energie.

Der Bedarfsausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den Energiebedarf einer Immobilie wieder. Unter Normbedingungen wird der individuelle Bedarf des Gebäudes berechnet und orientiert sich dabei an den verwendeten Baumaterialien, der Größe der Immobilie wie auch der Anlagentechnik. Dabei stehen diese Werte in Unabhängigkeit von der Zahl der Bewohner und deren individuellen energetischen Gebrauchsgewohnheiten. Auf diese Weise werden objektiv Werte wiedergegeben, die es ermöglichen, einen neutralen Vergleich zwischen unterschiedlichen Gebäuden vorzunehmen. Hinzu kommt, dass eine informative Ausgangsbasis geschaffen wird, um eine gezielte Energieberatung in Bezug auf eine Sanierung in Anspruch zu nehmen. Für neu errichtete Gebäude, für An- und Ausbauten und Modernisierungen gilt, dass im Verlauf einer Berechnung durch einen Ingenieur der Energieausweis auf der Basis des errechneten Energiebedarfs erstellt werden muss.

Der Verbrauchsausweis

Anders konzipiert dagegen ist der verbrauchsorientierte Energieausweis. Dieser wird auf der Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erstellt. Der Verbrauchsausweis gibt wieder, wie stark der Energieverbrauch unter anderem vom spezifischen Nutzerverhalten und den Witterungseinflüssen abhängig ist. Daher kann der Verbrauch stark von den Daten abweichen, die der bedarfsorientierte Ausweis angibt.

Text der 2. Seite und des 1. Absatzes der 1. Seite: Quelle Immobilienscout24.